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   BSG - B 1 KR 97/06 B   

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BSG - B 1 KR 97/06 B (https://dejure.org/9999,13819)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG - B 1 KR 97/06 B
    Die Beschwerde legt insoweit schon nicht dar, dass im Berufungsverfahren ein formeller Beweisantrag und nicht nur eine Beweisanregung in Rede stand (zu diesem Erfordernis vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).

    Zudem hätte aufgezeigt werden müssen, dass der Beweisantrag, den das Gericht übergangen hat, protokolliert wurde oder im Urteilstatbestand aufgeführt wird (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; SozR 1500 § 160 Nr. 64).

    Nach der Rechtsprechung des BSG hält ein rechtskundig vertretener Beteiligter allerdings selbst einen zuvor schriftsätzlich gestellten (echten) Beweisantrag nicht mehr aufrecht, wenn er diesen Antrag in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG nicht wiederholt (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr 9, 20, 31 mwN; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3); geschieht Letzteres nicht, muss der Betroffene sich so behandeln lassen, als habe sich der Antrag erledigt.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG - B 1 KR 97/06 B
    5 2. Soweit die Beschwerde rügt, das LSG sei von den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Dezember 2005 -1 BvR 347/98 (SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) abgewichen, weil diese Grundsätze auch gelten müssten, wenn "durch eine Erkrankung nur der irreparable Verlust oder die irreparable Beschädigung eines zentralen Sinnesorgans wie im Fall der Beschwerdeführerin des Augenlichts, droht", wird eine Rechtsprechungsdivergenz (Zulassungsgrund des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) nicht § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG gemäß dargelegt.
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG - B 1 KR 97/06 B
    4 1. Den Darlegungserfordernissen an eine Grundsatzrüge (Zulassungsgrund des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann, wenn eine Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG - B 1 KR 97/06 B
    4 1. Den Darlegungserfordernissen an eine Grundsatzrüge (Zulassungsgrund des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann, wenn eine Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG - B 1 KR 97/06 B
    Nach der Rechtsprechung des BSG hält ein rechtskundig vertretener Beteiligter allerdings selbst einen zuvor schriftsätzlich gestellten (echten) Beweisantrag nicht mehr aufrecht, wenn er diesen Antrag in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG nicht wiederholt (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr 9, 20, 31 mwN; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3); geschieht Letzteres nicht, muss der Betroffene sich so behandeln lassen, als habe sich der Antrag erledigt.
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG - B 1 KR 97/06 B
    4 1. Den Darlegungserfordernissen an eine Grundsatzrüge (Zulassungsgrund des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann, wenn eine Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 15.02.1988 - 9a BV 196/87

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweisantrag - Mündlich - Fehlende Begründung

    Auszug aus BSG - B 1 KR 97/06 B
    Zudem hätte aufgezeigt werden müssen, dass der Beweisantrag, den das Gericht übergangen hat, protokolliert wurde oder im Urteilstatbestand aufgeführt wird (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; SozR 1500 § 160 Nr. 64).
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